Ferienwohnung Kubis

Ferienwohnung Kubis

Ferienwohnung Kubis

Ferienwohnung Kubis

Ferienwohnung Kubis

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vermietung der Ferienwohnung

Abschluss des Vertrages

Zwischen dem Gast und der Familie Kubis (nachfolgend Vermieter/Gastgeber genannt) kommt ein Vertrag nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zustande, sofern die Wohnung, Räume, Flächen, sonstige Leistungen mündlich oder schriftlich bestellt und vom Vermieter mündlich oder fernmündlich zugesagt wurden. Das Gleiche gilt, wenn der Vermieter Reservierungen schriftlich bestätigte.

Wird für die Reservierung eine Anzahlung oder Vorauszahlung von 20 % erbeten und diese nicht fristgerecht innerhalb einer Frist von 10 Tagen überwiesen, so ist die Reservierungszusage gegenstandslos. Ist der Besteller Vollkaufmann und handelt hierfür von ihm angemeldete Gäste/Teilnehmer, so hat er für die hierdurch begründeten Verbindlichkeiten einzustehen.

Die Überlassung von Räumen und sonstigen Flächen erfolgt entgeltlich. Die Überlassung derselben an Dritte, auch nur zeitweilig, ist nur mit Zustimmung durch den Vermieter zulässig. Ebenso besteht die Pflicht bei Feierlichkeiten in der Ferienwohnung oder auf dem Grundstück mit befreundeten oder bekannten Personen, diese Feier vorher dem Vermieter bekannt zu geben, ggf. abzusprechen.

Mindestaufenthaltsdauer

Um dem Aufwand gerecht zu werden beträgt die Mindestaufenthaltsdauer 3 Nächte.

An- und Abreise

Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug der Wohnung nicht vor 16:00 Uhr des Anreisetages möglich und die Rückgabe muss bis 11:00 Uhr des Abreisetages erfolgen.
Bei einer vorgesehenen Abreise nach 11:00 Uhr soll der Gast dies beim Empfang mitteilen. Sofern der Vermieter dem zustimmt, ist ggf bei Abreise bis 18:00 Uhr der halbe Zimmerpreis und bei Abreise nach 18:00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.

Leistungen

Der vertragliche Leistungsumfang der Ferienwohnung ergibt sich aus den Angaben des Vermieters oder den getroffenen Vereinbarungen. Die preislichen Angaben im Internet sind bindend. Die Kurtaxe ist nicht Bestandteil des Arrangementpreises.

Zahlung

Vorbehaltlich gesonderter Absprachen ist das Entgelt bei telefonischen / persönlichen Reservierungen bei Anreise fällig.
Bei einer Aufenthaltsdauer von zwei Nächten wird auf einen Preisaufschlag von 25 % hingewiesen.

Kommt der Gast mit seiner Zahlung in Verzug, so wird die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Geltendmachung weiterer Schäden, insbesondere den Ausfall anderweitiger Vermietung, bleibt vorbehalten – siehe Stornierungen.

Die sonstigen Regel – Zahlungsvereinbarungen werden über booking.com mit dem Gastgeber geregelt.

Erfüllungsort für die Zahlungsverpflichtungen des Gastes ist der Sitz der Ferienwohnung.

Zahlungen vor Ort mit Kreditkarten, Schecks oder Wechsel sind nicht möglich. Es sind nur Überweisungen im Voraus oder Barzahlungen vor Ort möglich.

Stornierungen

Stornierungen einer mit dem Gastgeber/ Vermieter getroffenen Reservierung sind wie folgt möglich:

  • Eine Stornierung ist bis 14 Tage vor der Ankunft kostenlos möglich. In der nachfolgenden Zeit zwischen dem 13. Tag und dem Anreisetermin berechnen wir 20 % des Arrangementpreises.
  • Tritt der Gast sein Arrangement nicht an, so werden 80 % des Preises fällig.
  • Ausgenommen davon bleibt sogenannte höhere Gewalt (z.Bsp. Corona – Pandemie), die unter Umständen durch den Gast mit entsprechender Glaubhaftmachung zu hinterlegen ist.

Im Übrigen gelten die Stornierungsbedingungen von booking.com.

Die persönliche, fernmündliche oder auch schriftliche Reservierung einer Ferienwohnung ist bei Zusage durch den Vermieter grundsätzlich verbindlich. Mit der Reservierung kommt ein sogenannter Hotelaufnahmevertrag zustande. Dadurch verpflichtet sich einerseits der Gastgeber, die reservierte Wohnung entsprechend bereitzuhalten und nicht anderweitig zu vergeben – und der Gast verpflichtet sich, den Übernachtungspreis für die Zeit der Reservierung zu bezahlen. Dazu gibt es eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes: „“Demnach habe der Gast eine sogenannte Ersatzpflicht und müsse für die Kosten des bestellten Hotelzimmers aufkommen““ (Az. XIII ZR 21/75). Dies gilt auch für Pensionen und Ferienwohnungen.

Nur wenn der Gastgeber die Wohnung anderweitig vergeben kann, muss nichts gezahlt werden – das gilt aber erst bei vollständiger Auslastung der gebuchten Wohnung. Und der Gastgeber ist auch nicht verpflichtet, besondere Anstrengungen zu unternehmen, um die frei gewordene Wohnung doch noch vermieten zu können. Bleibt sie ungenutzt, kann dem nicht erschienenen Gast das Zimmer in Rechnung gestellt werden. Dabei muss der Gastgeber aber für seinerseits ersparte Aufwendungen – etwa für gesparten Strom und die nicht notwendige Zimmerreinigung – einen Abschlag von rund 20 Prozent berücksichtigen, siehe Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Az. 10 U 27/92).

Gleichwohl hat der Gastgeber eine Ersatzpflicht mit gleichwertiger Ausstattung dem Gast gegenüber.

Haftung

Der Gast haftet für die von ihm verursachten Schäden zum Wiederbeschaffungswert einer beschädigten oder zerstörten Sache.

Bringt der Gast ein Kfz mit und wird dies auf dem bereitgestellten Abstellplatz geparkt, so beschränkt sich die Haftung des Vermieters nach Maßgabe der hierfür abgeschlossenen Haftpflichtversicherungen.

Es obliegt dem Gast, mitgebrachte Gegenstände gegen Diebstahl oder Beschädigungen oder Zerstörung zu versichern. Eine Haftung von Seiten des Vermieters wird ausgeschlossen.

Kündigung

Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als vereinbarten Zweck, so steht dem Vermieter ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Hat der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme, dass eine Buchung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste gefährdet, sowie im Falle der höheren Gewalt oder innerer Unruhen kann der Vermieter das Vertragsverhältnis ebenfalls fristlos kündigen.

Haustiere

Haustiere sind nicht gestattet.

Fundsachen

Fundsachen (liegengebliebene Sachen) werden auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 3 Wochen, danach werden die Sachen beim Fundbüro der Stadt Altenberg abgegeben.

Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.

Für etwaige Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung, soweit gesetzlich zulässig, gilt der Sitz der Ferienwohnung als vereinbart.

Sollte eine der obigen Bestimmungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende gültige Regelung.

Zusätzlich verweisen wir auf Folgendes:
Bedient sich der Gast der bereitgestellten Internetverbindung des Vermieters ist es verboten extremistische Inhalte sowie verbotene oder illegal erworbene Inhalte aus dem Internet herunter zu laden und ebenfalls ins Netz hoch zu laden. Im Übrigen sind alle rechtswidrigen Nutzungen des Internets verboten und werden strafrechtlich verfolgt. Wegen des Jugendschutzes sind Webseiten mir pornografischem oder jugendgefährdenden Inhalten nach Liste des BSI gesperrt

Geschäftliches

Inhaber / Eigentümer: Ralf & Bärbel Kubis

Adresse / Firmensitz:
Ferienwohnung Kubis
Rosengrund 8
01773 Altenberg

Gerichtsstand beim Amtsgericht Dippoldiswalde.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet – sog. Kleinunternehmerregelung
Steuernummer 210/242/10860
Gewerberegistriernummer 431/97 Gemeinde Altenberg Geschäftsführer: Ralf Kubis